Neuerung im Fischereischeinwesen zum 1. Juli 2026 gestartet

Ab dem 1. Juli 2026 gilt in Nordrhein-Westfalen ein neues Verfahren für die Ausstellung von Fischereischeinen. Die bisherigen Papierfischereischeine werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr ausgestellt.

Bürgerinnen und Bürger können ihren Fischereischein ab sofort entweder bei der örtlich zuständigen Behörde (Stadt oder Gemeinde des Hauptwohnsitzes) oder bequem online über das Serviceportal des Landes Nordrhein-Westfalen beantragen. Hierfür sind ein Login über die digitale Identitätsplattform (für NRW-Bürgerinnen und -Bürger: BundID) mittels eID-Funktion sowie die Nutzung des entsprechenden Onlinedienstes erforderlich.

Mit der Umstellung wird ein fälschungssicherer und bundesweit einheitlicher Fischereischein eingeführt. Gleichzeitig bietet das neue Verfahren weitere Vorteile: Der Fischereischein ist lebenslang gültig und muss beispielsweise bei einer Adressänderung nicht mehr neu ausgestellt werden. 

Fischereischeine, die vor dem 1. Juli 2026 nach dem alten Muster ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Auf Wunsch können Bürgerinnen und Bürger ihren bisherigen Fischereischein bereits vorzeitig in das neue Format umtauschen. Die bereits gezahlte Fischereiabgabe wird auf den neuen Fischereischein übertragen. Für die Erteilung des neuen Fischereischeins fällt eine einmalige Gebühr an. 

Spätestens zum 31. Dezember 2030 verlieren alle alten Fischereischeine aus Nordrhein-Westfalen ihre Gültigkeit. Eine Beantragung eines modernen Fischereischeins ist jedoch auch ab dem Jahr 2031 und in den Folgejahren möglich, selbst wenn der bisherige Fischereischein bereits seit mehreren Jahren abgelaufen ist, sofern die Fälschungsüberprüfung dessen Echtheit bestätigt. 

 Mit der Modernisierung entfällt außerdem der Jugendfischereischein. Kinder und Jugendliche im Alter von 10 bis 15 Jahren dürfen künftig in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines gültigen Fischereischeins angeln.

Weitere Informationen zum neuen Verfahren, den Kosten und zur Online-Beantragung sind unter https://meineverwaltung.nrw erhältlich.


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