Bezirksregierung genehmigt interkommunale Zusammenarbeit bei der Geschwindigkeitsüberwachung

Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Stadt Straelen sowie der Gemeinden Wachtendonk, Kerken, Issum und Rheurdt im Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung wurde nun durch die zuständige Aufsichtsbehörde genehmigt.

Mit der Vereinbarung stärken die beteiligten Städte und Gemeinden ihre interkommunale Zusammenarbeit und bündeln ihre Kräfte bei der Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Ziel ist es, die Verkehrssicherheit in den beteiligten Kommunen weiter zu erhöhen und die vorhandenen Ressourcen effizient einzusetzen. In Straelen hatten Bürgermeisterin Iris Itgenshorst (Gemeinde Kerken) sowie die Bürgermeister Paul Hoene (Gemeinde Wachtendonk), Alexander Alberts (Gemeinde Issum), Dirk Ketelaers (Gemeinde Rheurdt) und Bernd Kuse (Stadt Straelen) die Vereinbarung zuvor unterschrieben. 

Die Genehmigung erfolgt auf Grundlage des § 24 Absatz 2 in Verbindung mit § 29 Absatz 4 Satz 2 Ziffer 1 b) des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit Nordrhein-Westfalen (GkG NRW).

Durch die nun erteilte aufsichtsbehördliche Genehmigung kann die Zusammenarbeit im Bereich der kommunalen Geschwindigkeitsüberwachung wie geplant umgesetzt werden. Der Start der Geschwindigkeitsmessung ist für den Zeitraum um den Jahreswechsel vorgesehen. 

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