Hinweis auf die mandatierende öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen dem Kreis Kleve und den kreisangehörigen Kommunen Bedburg-Hau, Issum, Kalkar, Kerken, Kranenburg, Rees, Rheurdt, Straelen, Uedem, Wachtendonk sowie Weeze über die Wahrnehmung der Aufgaben zur Erfüllung des Rechtsanspruches auf Förderung von Kindern im schulpflichtigen Alter nach § 24 Abs. 4 und 6 SGB VIII i.V.m. dem Erlass „Offene Ganztagsschulen sowie außerunterrichtliche Ganztags- und Betreuungsangebote im Primärbereich" des Landes NRW