Abwassergebühren

  • Leistungsbeschreibung

    Der Verbrauch wird nur einmal zum Jahresende abgerechnet. Grundlage für Erhebung der Abwassergebühr ist der ermittelte Trinkwasserverbrauch des Vorjahres. Vom festgesetzten gesamten Rechnungsbetrag werden die bis zum 31. Dezember bei uns eingegangenen Abschlagszahlungen verrechnet. Die Höhe der Vorausleistungsbeträge werden jedes Jahr neu nach dem jeweiligen Verbrauch des Vorjahres und der Gebührensätze für das folgende Jahr ermittelt. Bei Neukunden werden die Vorausleistungen nach dem zu erwartenden Verbrauch gemäß den geltenden Satzungen festgesetzt. Die Abschlagszahlungen werden zu den Steuerterminen, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08., und 15.11. fällig.

     

    Die Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2025 betragen für die Entsorgung von:

    • Schmutzwasser
      über Kanalisation (je m³ Frischwasser) 3,97 Euro
    • Niederschlagswasser
      über Kanalisation (je m² Fläche) 0,84 Euro
    • Abwasser aus abflusslosen
      Gruben (je m³ Frischwasser) 6,27 Euro
    • Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
      (je m³ abgefahrene Menge) 17,04 Euro

    Die Abwasserbeseitigungsgebühren für das Jahr 2024 betragen für die Entsorgung von:

    • Schmutzwasser
      über Kanalisation (je m³ Frischwasser) 3,95 Euro
    • Niederschlagswasser
      über Kanalisation (je m² Fläche) 0,88 Euro
    • Abwasser aus abflusslosen
      Gruben (je m³ Frischwasser) 7,62 Euro
    • Klärschlamm aus Kleinkläranlagen
      (je m³ abgefahrene Menge) 15,64 Euro

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