Anzeige der Beseitigung von Anlagen (§ 62 Absatz 3 BauO NRW 2018)
Leistungsbeschreibung
Zuständig für die Anzeige der Beseitigung von Anlagen ist die Bauaufsichtsbehörde in Kleve. Deshalb müssen die Unterlagen in dreifacher Ausfertigung über die Stadt Straelen an die Kreisverwaltung Kleve eingereicht werden.