Führerschein - Fahrgastbeförderung
Leistungsbeschreibung
Zur Beförderung von Fahrgästen (z. B. in Taxen und Mietwagen) bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Aktueller Führerschein
- Antrag auf Personenbeförderung (erhältlich beim Bürgerservice oder dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve)
- augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
- ärztliche Bescheinigung (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
- Polizeiliches Führungszeugnis (muss im Bürgerservice beantragt werden)
- Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist, muss dieser mit beantragt werden.
- Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Antrag ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen
Weiterführende Informationen
Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig.
Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.