Führerschein - Fahrgastbeförderung

  • Leistungsbeschreibung

    Zur Beförderung von Fahrgästen (z. B. in Taxen und Mietwagen) bedarf es eines Fahrgastbeförderungsscheins. Das hierfür notwendige Mindestalter beträgt 21 Jahre.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Aktueller Führerschein
    • Antrag auf Personenbeförderung (erhältlich beim Bürgerservice oder dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve)
    • augenärztliches Gutachten (im Original, nicht älter als 2 Jahre)
    • ärztliche Bescheinigung (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
    • Leistungstest (im Original, nicht älter als 1 Jahr)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (muss im Bürgerservice beantragt werden)
    • Sofern der Antragsteller noch nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheines ist, muss dieser mit beantragt werden.
    • Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Antrag ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen
  • Weiterführende Informationen

    Im Rahmen der erstmaligen Erteilung eines Personenbeförderungsscheins ist die Ablegung einer Ortskenntnisprüfung für Taxifahrer notwendig. 

    Zur Verlängerung des Taxischeins entfällt die Ortskenntnisprüfung.

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