Personenstandswesen

  • Leistungsbeschreibung

    Mit dem Begriff Personenstandswesen werden heute allgemein die verschiedenen Tätigkeiten des Standesbeamten umschrieben. Das war nicht immer so in Deutschland. Vor 1875 war es Aufgabe der Geistlichen, Tauf-, Trau- und Totenbücher zu führen. Erst mit dem Reichsgesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung vom 06.02.1875 wurde zum 01.01.1876 die Beurkundung der Geburten, Heiraten, Lebenspartnerschaften und Sterbefälle ausschließlich den vom Staat bestellten Standesbeamten als Aufgabe übertragen. Seit mehr als 125 Jahren ist deshalb die Personenstandsbuchführung eine staatliche Angelegenheit, die den Gemeinden und Städten zur Durchführung übertragen wurde.

    Der Standesbeamte stellt aus den Personenstandsbüchern (seit dem 01.01.2009 Personenstandsregister) entsprechende Urkunden aus. Dazu gehören die Geburtsurkunde, Eheurkunde, Lebenspartnerschaftsurkunde und Sterbeurkunde. Aus den Registereinträgen können ebenfall beglaubigte Registerauszüge ausgestellt werden.


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