Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    Voraussetzungen

    • Fischerprüfung
    • Mindestalter 14 Jahre

    Mitzubringende Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 Lichtbild
    • Prüfungszeugnis

    Gebühren und Fischereiabgabe

    • Jahresschein: 16 Euro
    • Fünfjahresschein: 48 Euro

    Jugendfischereischein

    Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig. Der/die Jugendliche mit einem Jugendfischereischein darf stets nur in Begleitung des Inhabers eines Fischereischeines fischen.

    Voraussetzungen

    • Alter: 10 bis 16 Jahre

    Mitzubringende Unterlagen

    • Kinderausweis bzw. -reisepass oder Personalausweis
    • 1 Lichtbild

    Gebühren und Fischereiabgabe

    • 8 Euro
  • Weiterführende Informationen

    Fischerprüfungen

    Ab einem Alter von 16 Jahren muss eine Prüfung abgelegt werden. Ab 13 Jahren ist die Anmeldung zu dieser bei der Kreisverwaltung Kleve möglich.
     
    Eine Ausnahme besteht für Personen, die nicht länger als 1 Jahr für einen Aufenthalt in der BRD gemeldet sind (zum Beispiel Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden). Ihnen kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie auf eine andere Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse (zum Beispiel VISpas Vergunning Sportvisakte) nachweisen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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    1. Bildschirmlupe

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    2. Farben umkehren

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  • Bildschirmlupe

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