Fischereischeine

  • Leistungsbeschreibung

    Jahres- oder Fünfjahresfischereischein

    Voraussetzungen

    • Fischerprüfung
    • Mindestalter 14 Jahre

    Mitzubringende Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • 1 Lichtbild
    • Prüfungszeugnis

    Gebühren und Fischereiabgabe

    • Jahresschein: 16 Euro
    • Fünfjahresschein: 48 Euro

    Jugendfischereischein

    Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig. Der/die Jugendliche mit einem Jugendfischereischein darf stets nur in Begleitung des Inhabers eines Fischereischeines fischen.

    Voraussetzungen

    • Alter: 10 bis 16 Jahre

    Mitzubringende Unterlagen

    • Kinderausweis bzw. -reisepass oder Personalausweis
    • 1 Lichtbild

    Gebühren und Fischereiabgabe

    • 8 Euro

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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