Hausnummerierung

  • Leistungsbeschreibung

    Jedes Haus ist vom Eigentümer oder den Nutzungsberechtigten nach dem Gesetz auf eigene Kosten mit der dem Grundstück zugeteilten Hausnummer zu versehen. 

    Die Hausnummer ist neben dem Haupteingang deutlich sichtbar anzubringen. Liegt der Haupteingang nicht an der Straßenseite, so ist sie an der zur Straße weisenden Gebäudewand anzubringen.

    Bei neu errichteten Gebäuden wird die Hausnummer im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens zugeteilt. Der Eigentümer erhält hierüber einen Festsetzungsbescheid.

    Genaue Einzelheiten erhält die Ordnungsbehördliche Verordnung der Stadt Straelen.


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