Fundangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie etwas verloren? Dann sind Sie hier richtig! Schauen Sie direkt im „Fundbuch online", ob Ihre verloren gegangen Sachen gefunden und im Bürgerservice abgegeben wurden.

    Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden, damit die Fundsache dem Eigentümer/der Eigentümerin zurückgegeben werden kann.

    Die Fundsachen können auch zu Hause aufbewahrt werden, wenn man den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchte. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Wenn Sie Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, werden Sie nach Ablauf von 6 Monaten unter Fristsetzung schriftlich aufgefordert die Fundsache abzuholen. Haben Sie von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Straelen über.

    Fundtiere verweilen bis zu ihrer Abholung beim Tierschutzverein Geldern und Umgebung e.V. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Tierschutzvereins Geldern.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.