Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

  • Leistungsbeschreibung

    In der Bundesrepublik Deutschland führt das Bundesamt für Justiz ein zentrales Register. In das Gewerbezentralregister werden vier Gruppen von Eintragungen vorgenommen:

    • Verwaltungsentscheidungen (Gewerbeuntersagungen, Rücknahme von Erlaubnissen, Konzessionen etc.)
    • um ein Unterlaufen derartiger Untersagungs- oder Rücknahmeverfahren zu verhindern Verzichte auf eine Zulassung zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung während eines Rücknahme- oder Widerrufverfahrens
    • Bußgeldentscheidungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Ordnungswidrigkeiten sowie
    • bestimmte strafgerichtliche Verurteilungen wegen bei oder im Zusammenhang mit der Gewerbeausübung begangener Straftaten.

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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