Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung

  • Leistungsbeschreibung

    Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Sie müssen also die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.

  • Erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Führerscheinantrag und Unterschriftsleiste (erhältlich beim Bürgerservice, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve oder der Fahrschule)
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Aktueller Sehtest (2 Jahre gültig)
    • Polizeiliches Führungszeugnis (muss im Bürgerservice beantragt werden)
    • Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Führerscheinantrag und die Unterschriftsleiste ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (bitte Hinweise auf der Unterschriftsleiste beachten)

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