Vergnügungssteuer
Leistungsbeschreibung
Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen:
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. des Einspielergebnisses, mindestens 15 €
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35 €
Apparate in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten:
- Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. des Einspielergebnisses, mindestens 5 €
- Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25 €
Veranstaltungen
Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt durchgeführten folgenden Veranstaltungen gewerblicher Art:
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern -auch in Kabinen-,
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen.
Die Höhe der zu veranlagenden Steuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Straelen.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare