Vergnügungssteuer

  • Leistungsbeschreibung

    Apparate in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen: 

    • Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. des Einspielergebnisses, mindestens 15 €
    • Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 35 €

     

    Apparate in Gastwirtschaften oder sonstigen Orten: 

    • Apparaten mit Gewinnmöglichkeit 15 v.H. des Einspielergebnisses, mindestens 5 €
    • Apparaten ohne Gewinnmöglichkeit 25 €

    Veranstaltungen

    Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt durchgeführten folgenden Veranstaltungen gewerblicher Art:

    • Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art,
    • Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern -auch in Kabinen-,
    • Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen.

    Die Höhe der zu veranlagenden Steuer richtet sich nach der Vergnügungssteuersatzung der Stadt Straelen.

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung finden Sie auf der folgenden Seite unter "Finanzwesen". 


  • Anträge / Formulare


Zuständige Abteilungen

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