Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Leistungsbeschreibung

    Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - soll den Lebensunterhalt für Menschen bis zum 65. Lebensjahr finanziell sichern, die länger als sechs Monate nicht erwerbsfähig sind und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Kräften und Mitteln, insbesondere aus Einkommen und Vermögen, sicherstellen können.

    Dies gilt jedoch nur für Personen, die nicht leistungsberechtigt im Sinne des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) sind und Arbeitslosengeld II beanspruchen können. Leistungsberechtigte im Sinne des Sozialgesetzbuches II sind erwerbsfähige Personen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben und mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können. Im Haushalt lebende Angehörige der Bedarfsgemeinschaft erhalten in diesem Fall ebenfalls Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch.

    Ihren Antrag auf Sozialhilfe - Hilfe zum Lebensunterhalt - können Sie im Rathaus der Stadt Straelen bei den aufgeführten Mitarbeitern stellen.


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