Falls Sie eine Verlustanzeige bei der Polizei gestellt haben, bitten wir Sie, den Schriftwechsel mitzubringen.
Für den elektronischen Personalausweis (ausgestellt ab 01.11.2010) gilt außerdem Folgendes:
- Bitte bringen Sie Ihren PIN-Brief mit.
- Sollte Ihnen der Verlust außerhalb der Öffnungszeiten auffallen und haben Sie die Online-Ausweisfunktion eingeschaltet, müssen Sie diese umgehend sperren lassen. Dies ist ähnlich wie bei der EC-Karte über einen Sperrnotruf möglich.
- Der Sperrnotruf ist von Montag bis Sonntag 24 Stunden zu erreichen. Um hierüber die Online-Ausweisfunktion sperren zu können, müssen Sie unbedingt Ihr Sperrkennwort bereit halten. Dieses haben Sie mit dem PIN-Brief erhalten.
- Telefonnummer des Sperrnotrufes 0 18 01 / 33 33 33.