Rundfunkbeitrag - Befreiung oder Emäßigung
Leistungsbeschreibung
Grundsätzlich sind volljährige Bürgerinnen und Bürger beitragspflichtig. Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem sie erstmals in einer Wohnung wohnen, nach dem Melderecht dort gemeldet oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind. Wenn eine Bewohnerin oder ein Bewohner den Rundfunkbeitrag zahlt, brauchen die übrigen in der Wohnung lebenden Personen keinen Beitrag zu zahlen.
Es gibt die Möglichkeit, aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht beziehungsweise eine Ermäßigung des Rundfunkbeitrags zu beantragen.- Alle Informationen zur Rundfunkgebühr finden Sie auch auf der Internetseite des Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio
- Informationen zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht 2015 (PDF 140 KB)
Wissenswertes zur Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht
Voraussetzung
An wen muss ich mich wenden?