Wohngeld

  • Leistungsbeschreibung

    Das Wohngeld dient der wirtschaftlichen Sicherung einer angemessenen und familiengerechten Wohnung und wird als Mietzuschuss für Mieter und als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung auf Antrag gewährt. 

    Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch können Sie sich anonymisiert mit dem Wohngeldproberechner ausrechnen lassen. 

    Über das Portal Gemeinsam Online können Bürgerinnen und Bürger einen digitalen Wohngeld Miet- oder Lastenzuschuss Erstantrag stellen und Nachweise hochladen.

    „Gemeinsam online“ (GO-Portal) zum OZG-Onlineantrag
    https://serviceportal.gemeinsamonline.de/Onlinedienste/Service/List?id=3

    Neuerung zum Wohngeldantrag:

    Die Stadt Straelen und die Gemeinde Kerken haben eine Vereinbarung über die Wahrnehmnung von Aufgaben der Wohngeldstelle im Rahmen einer interkommunalen Zusammenarbeit getroffen.

    Die Gemeinde Kerken bearbeitet nun die Wohngeldanträge für Straelen.

    Antragstellende aus Straelen können ihre Anträge weiterhin im Straelener Rathaus fristgerecht abgeben.

    Kontakt: Wohngeld@Kerken.de

                    Gemeinde Kerken, Webermarkt 13-15, 47647 Kerken

                    02833/922-179 oder 922-188

    Weitere Informationen zum Wohngeld finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kerken.



Zuständige Abteilungen

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