Vertriebenenangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Zwischen Flüchtlingen und Vertriebenen unterschieden wird, im Kern, aus rechtlichen Gründen unterschieden.

     Um für die von der Bundesrepublik gewährten Entschädigungen klare Regeln schaffen zu können, wurden die als Flüchtlinge bezeichnet, welche aus den Gebieten westlich der Oder-Neiße-Linie stammten. 

    Diejenigen, die östlich davon gewohnt hatten oder als Deutsche außerhalb des ehemaligen Reichsgebietes gelebt hatten, werden als Vertriebene eingestuft.
    Die Integration und Versorgung von Vertriebenen und Spätaussiedlern ist Hauptaufgabe bei Vertriebenenangelegenheiten.


Zuständige Abteilungen

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