Vorläufiger Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht nach § 1 PAuswG)
Erforderliche Unterlagen
Kosten
Anträge / Formulare