Vorläufiger Personalausweis
Leistungsbeschreibung
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie sofort. Der vorläufige Personalausweis ist maximal drei Monate gültig. Deutsche Staatsangehörige mit Vollendung des 16. Lebensjahres müssen entweder einen gültigen Personalausweis oder einen gültigen Reisepass besitzen (Ausweispflicht nach § 1 PAuswG)
Erforderliche Unterlagen
Was benötigen Sie für die Beantragung eines Personalausweises?
- Ein aktuelles, biometrisches Lichtbild in digitaler Form (dieses kann direkt und unkompliziert vor Ort aufgenommen werden oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellt werden)
- Den alten Personalausweis oder Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, auch wenn er abgelaufen ist.
- Bei der Erstausstellung eines Personalausweises oder wenn Sie Ihren Personalausweis verloren haben oder er Ihnen gestohlen wurde, bringen Sie bitte Ihren Führerschein oder ein anderes Dokument mit Lichtbild und zusätzlich Ihr Familienbuch oder Ihre Geburtsurkunde mit.
- Bis zum 16. Lebensjahr wird eine schriftliche Einverständniserklärung der sorgeberechtigten Personen benötigt. Liegt das Sorgerecht nur bei einer Person, ist der Sorgerechtsbeschluss vorzulegen. Ist ein Elternteil verstorben, muss die Sterbeurkunde mitgebracht werden. Kinder ab dem 10. Lebensjahr müssen bei der Beantragung ihre Unterschrift leisten
Kosten
- Dokument: 10,00 Euro/max. 3 Monate Gültigkeit
- digitales Lichtbild: 6,00 Euro
Anträge / Formulare
- Verlustanzeige Ausweisdokumente(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)
- Zustimmungserklärung für Kinderreisedokumente(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)