Ruhender Verkehr

  • Leistungsbeschreibung

    Park- und Halteverstöße führen regelmäßig zur Verärgerung. Auf beiden Seiten! Bei Falschparkern, wenn sie "erwischt" werden und bei den übrigen Verkehrsteilnehmern, weil sie nicht selten behindert oder gar gefährdet werden. 

    Der Umfang und die Komplexität des öffentlichen Straßenverkehrs erfordern daher verbindliche Regeln und gegenseitige Rücksichtsnahme aller Verkehrsteilnehmer.
    Für einen reibungslosen öffentlichen Straßenverkehr gleichermaßen erforderlich sind aber auch Park- und Halteverbote. Parkregelungen und Verbote machen allerdings nur dann Sinn, wenn ihre Einhaltung überwacht wird. Die Überwachungskräfte handeln dabei im öffentlichen Interesse aller Verkehrsteilnehmer, insbesondere anderer Parkplatz-Suchender, Anwohner und nicht zuletzt auch im Interesse der örtlichen Gewerbetreibenden und Dienstleistungsbetriebe. 


Zuständige Abteilungen

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