Grundsteuer A und B
Leistungsbeschreibung
Die zurzeit gültigen Hebesätze der Stadt Straelen für Grundsteuer A und B betragen:
- Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 638 %,
Grundsteuer B - Wohngrundstücke 447 %, nicht Wohngrundstücke 755 %
Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag.
Rechtsgrundlage
Die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B finden Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Finanzwesen".
Anträge / Formulare