Grundsteuer A und B

  • Leistungsbeschreibung

    Die zurzeit gültigen Hebesätze der Stadt Straelen für Grundsteuer A und B betragen:

    • Grundsteuer A (Land- und forstwirtschaftliche Grundstücke) 638 %,
    • Grundsteuer B - Wohngrundstücke  447 %, nicht Wohngrundstücke 755 %

    Maßgebend für die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer ist der vom Finanzamt ermittelte Einheitswert des bebauten oder unbebauten Grundstückes und der daraus resultierende Grundsteuermessbetrag.

  • Rechtsgrundlage

    Die entsprechende Satzung über die Festsetzung der Grundsteuer A und B finden Sie auf der nachfolgenden Seite unter "Finanzwesen". 


  • Anträge / Formulare

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