Ummeldung des Wohnsitzes

  • Leistungsbeschreibung

    Wer eine Wohnung bezieht, hat sich nach § 17 Abs. 1 Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde umzumelden. Bitte achten Sie darauf, dass Sie die vorgeschriebene Frist nicht versäumen, da Sie ansonsten ordnungswidrig handeln und mit einer Geldbuße rechnen müssen.

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

    Wir sind bemüht, unsere Webseiten barrierefrei zugänglich zu gestalten. Details hierzu finden Sie in unserer Erklärung zur Barrierefreiheit. Verbesserungsvorschläge können Sie uns über unser Feedback-Formular Barriere melden zukommen lassen.