eID-Karte
Leistungsbeschreibung
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.
Bürgerinnen und Bürger des o.g. Personenkreises können die eID-Karte durch persönliche Vorsprache beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument und verfügt somit nicht über biometrische Merkmale.
Erforderliche Unterlagen
Kosten