Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Eine neue Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Die Staffelung entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Kreises Kleve (siehe „Weitere Informationen“) 

    Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beträgt 15 Jahre.

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  • Allgemein

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