Wohnberechtigungsschein

  • Leistungsbeschreibung

    Mit einem Wohnberechtigungsschein können Sie in eine Wohnung ziehen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert worden ist.

    Der Vermieter darf die Wohnung einem Bewerber nur dann zum Gebrauch überlassen, wenn dieser ihm vor Abschluss des Mietvertrages einen gültigen Wohnberechtigungsschein vorgelegt hat und die darin angegebene angemessene Wohnungsgröße nicht überschritten wird.

    Der Wohnberechtigungsschein ist grundsätzlich an dem Ort zu beantragen, an dem sich Ihr Hauptwohnsitz befindet. Soll der Wohnberechtigungsschein gezielt für eine bestimmte Wohnung erteilt werden, ist der Antrag am Ort der Wohnung zu stellen (unter Beifügung einer Einverständniserklärung des Vermieters). Allgemeine Wohnberechtigungsscheine sind in ganz Nordrhein-Westfalen gültig.

    Um Ihnen einen Wohnberechtigungsschein ausstellen zu können, ist ein entsprechender Antrag erforderlich. Diesen Antrag erhalten Sie sowohl im Bürgerservice als auch auf der Internetseite des Kreises Kleve. 


Zuständige Abteilungen

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    2. Farben umkehren

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