Gartenzähler mit dem Eichjahr 2020 rechtzeitig austauschen

Die Stadt Straelen weist darauf hin, dass Gartenzähler – ebenso wie Wasserzähler – nach den gesetzlichen Vorgaben des Eichrechts alle sechs Jahre geeicht werden müssen. Gartenzähler mit dem Eichjahr 2020 dürfen daher nur noch bis zum Ende des Jahres 2026 genutzt werden.

Wer auch künftig einen Gartenzähler nutzen möchte, um die Abwassergebühr für das zur Gartenbewässerung verwendete Wasser zu reduzieren, wird gebeten, den vorhandenen Zähler rechtzeitig austauschen zu lassen. Der Austausch muss spätestens im Frühjahr 2027 erfolgen, bevor der neue Gartenzähler wieder zur Bewässerung des Gartens eingesetzt wird.

Nach dem Einbau eines neuen Gartenzählers ist das Formular „Antrag Wechsel des Gartenzählers“ vollständig auszufüllen und unterschrieben zusammen mit den erforderlichen Fotos per E-Mail an Karin_Mommers@straelen.de zu senden. 

Zusätzlich sind der Ausbaustand des bisherigen Zählers sowie ein Foto des ausgebauten Zählers, auf dem die Zählernummer und der Ausbaustand erkennbar sind, beizufügen. Das vorgenannte Formular ist auf der Internetseite der Stadt Straelen abrufbar.

Liegen der Stadt keine Informationen über einen Austausch vor, wird der betreffende Gartenzähler nach der Verbrauchsabrechnung 2026 für Wasser und Abwasser aus dem System gelöscht. Wird ein Gartenzähler künftig nicht mehr benötigt, bittet die Stadt ebenfalls um eine kurze Mitteilung.

Bei Fragen zum Austausch oder zur Anmeldung eines neuen Gartenzählers steht das Tiefbaumanagement der Stadt Straelen, Karin Mommers, Tel.: 02834 / 702-159 gerne zur Verfügung.

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