Die Stadt Straelen hat alle Eigentümerinnen und Eigentümer eingetragener Baudenkmäler schriftlich über ein Förderprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen informiert. Das Programm unterstützt kleinere Maßnahmen zur denkmalgerechten Erhaltung und Instandsetzung historischer Gebäude.
Für das gesamte Stadtgebiet stehen im Rahmen der Denkmalförderung insgesamt 7.500 Euro zur Verfügung. Ziel der Förderung ist es, Eigentümerinnen und Eigentümer bei Maßnahmen zur Erhaltung, Pflege und denkmalgerechten Instandsetzung ihrer Baudenkmäler finanziell zu unterstützen.
„Baudenkmäler prägen das Stadtbild Straelens und sind ein bedeutender Teil unserer Geschichte“, betont die Untere Denkmalbehörde der Stadt Straelen.
Förderanträge können gemeinsam mit der erforderlichen denkmalrechtlichen Erlaubnis bis zum 31. August 2026 bei der Stadt Straelen eingereicht werden. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass die bewilligten Maßnahmen vollständig im Jahr 2026 umgesetzt werden. Eine Verlängerung des Bewilligungszeitraums ist ausgeschlossen, da die Fördermittel ausschließlich für das Haushaltsjahr 2026 zur Verfügung stehen.
