Bauen
Leistungsbeschreibung
Bauantrag und Befreiungen vom Bebauungsplan
Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher im Sinne der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bedürfen, soweit diese nicht verfahrensfrei gemäß § 62 BauO NRW sind, einer Bauantragsstellung bei der Bauaufsichtsbehörde gemäß § 70 BauO NRW. Die einzureichenden Bauvorlagen sind auch der Bauprüfungsverordnung NRW zu entnehmen.
Sollte für ein von Ihnen geplantes Bauvorhaben eine Befreiung von Festsetzungen eines rechtsverbindlichen Bebauungsplans gemäß § 31 des Baugesetzbuches erforderlich sein, ist eine Prüfung der Befreiungsgewährung im Rahmen eines Bauantrages und eines separaten Antrages zu veranlassen.
Der Bauantrag oder der Antrag auf Befreiung ist beim Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde digital einzureichen.
Zuständig für die Erteilung von Ausnahmen und Befreiungen ist bei verfahrensfreien Bauvorhaben die Stadt Straelen, im übrigen die Bauaufsichtsbehörde in Kleve.
Genehmigungsfreistellung
Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann gemäß § 63 BauO NRW für bestimmte Bauvorhaben das Verfahren der Genehmigungsfreistellung gewählt werden.
Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung durch den Kreis Kleve eingeholt werden muss oder ob Sie sich auch für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung entscheiden können.
Ab dem 01. September 2026 sind Genehmigungsfreistellungen aufgrund der Änderung der Bauordnung des Landes Nordrhein-Westfalen bei der Bauaufsichtsbehörde, dem Kreis Kleve, einzureichen.
Hinweis
- Die Verantwortung liegt beim Entwurfsverfassenden gemäß § 63 BauO NRW.
- Die einzureichenden Unterlagen sind der Bauprüfungsverordnung NRW zu entnehmen.
- Die in § 63 BauO NRW genannte Monatsfrist beginnt erst nach Eingang der Unterlagen beim Kreis Kleve.
- Es besteht keine Prüfpflicht, weder bei der Stadt Straelen noch bei der Bauaufsichtsbehörde.
- Es fallen Gebühren an.
- Bitte geben Sie bei der Einreichung der Unterlagen eine E-Mailadresse an.
- Ein Nachreichen/Austauschen von Unterlagen ist nicht möglich.
- Die Stadt Straelen kann ohne Angabe von Gründen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens fordern.
Bauvoranfrage
Eine formlos stellbare Bauvoranfrage bzw. ein Antrag auf Vorbescheid gemäß § 77 BauO NRW dient dazu, einzelne klärungsbedürftige Fragen zu einem geplanten Bauvorhaben (z. B. Bebaubarkeit von Grundstücken, Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen vorab verbindlich von der Bauaufsichtsbehörde klären zu lassen.
Mit der Erteilung eines Bauvorbescheides zu Ihrer formlosen Bauvoranfrage wird keine Genehmigung zur Errichtung einer baulichen Anlage im Sinne der Bauordnung des Landes NRW erteilt. Eine Bauantragsstellung ist nachfolgend erforderlich.
Eine Bauvoranfrage ist beim Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde digital einzureichen.
Betreffen gemäß § 77 Absatz 2 BauO NRW die Fragen die Errichtung oder Änderung eines Gebäudes, müssen die dem Antrag auf Vorbescheid beizufügenden Bauvorlagen gemäß § 67 BauO NRW von einer bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasserin oder einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser erstellt sein. Beziehen sich die Fragen auf die Vereinbarkeit mit den planungsrechtlichen Vorschriften über die Art der baulichen Nutzung, die Bauweise und die überbaubare Grundstücksfläche bedarf es zur Erstellung der Antragsunterlagen nicht einer entsprechend qualifizierten Person.
Gemäß der Bauprüfungsverordnung NRW sind dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides die Bauvorlagen beizufügen, die zur Beurteilung der durch den Vorbescheid zu entscheidenden Fragen des Bauvorhabens erforderlich sind.
Bauturbo
Im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wohnbauvorhaben (§ 246e BauGB "Bau-Turbo") hat der Rat der Stadt Straelen in seiner Sitzung am 16. April 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Zuständigkeitsbestimmung und einen Kriterienkatalog Straelener Leitlinien zur Anwendung des "Bau-Turbos" beschlossen. Sie können den Kriterienkatalog über das öffentlich einsehbare Ratsinformationssystem bzw. den Link: "Bau-Turbo" Kriterienkatalog Straelener Leitlinien Stand 09.03.2026 zur Vorlage XVII/2026-39V 1. Ergänzung abrufen. Sollte ein Kriterium der Straelener Leitlinien nicht erfüllt sein, wäre zur Vorhabenentwicklung ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.
Bauakteneinsicht
Die Bauakte zu Ihrem Gebäude inkl. Statik erhalten Sie beim Kreis Kleve.
Baulast und Baulastenauskunft
Für diese Dienstleistung ist der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde zuständig.