Bauen

  • Leistungsbeschreibung

    Bauantrag

    Die Errichtung, die Änderung, die Nutzungsänderung baulicher Anlagen bedarf in der Regel einer Baugenehmigung durch die Baugenehmigungsbehörde des Kreises Kleve. Der Bauantrag ist beim Kreis Kleve digital einzureichen.

    Genehmigungsfreistellung

    Im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes kann für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von Wohnhäusern, Nebengebäuden und Nebenanlagen, kleineren gewerblichen oder landwirtschaftlich genutzten Gebäuden in der Regel das Verfahren der Genehmigungsfreistellung gewählt werden.

    Lassen Sie sich von Ihrem Architekten beraten, ob für Ihr konkretes Vorhaben eine Baugenehmigung durch den Kreis Kleve eingeholt werden muss oder ob Sie sich auch für das Verfahren der Genehmigungsfreistellung entscheiden können.

    Bauvoranfrage

    Im Rahmen eines Bauvorbescheides können die Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken, zur Zulässigkeit von Bauvorhaben und Nutzungsänderungen geklärt werden.

    Bauturbo

    Im Zusammenhang mit den aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren in Bezug auf Wohnbauvorhaben (§ 246e BauGB "Bau-Turbo") hat der Rat der Stadt Straelen in seiner Sitzung am 16. April 2026 einen Grundsatzbeschluss zur Zuständigkeitsbestimmung und einen Kriterienkatalog Straelener Leitlinien zur Anwendung des "Bau-Turbos" beschlossen. Sie können den Kriterienkatalog über das öffentlich einsehbare Ratsinformationssystem bzw. den Link: "Bau-Turbo" Kriterienkatalog Straelener Leitlinien Stand 09.03.2026 zur Vorlage XVII/2026-39V 1.€Ergänzung abrufen. Sollte ein Kriterium der Straelener Leitlinien nicht erfüllt sein, wäre zur Vorhabenentwicklung ein Bauleitplanverfahren durchzuführen.

    Bauakteneinsicht

    Die Bauakte zu Ihrem Gebäude inkl. Statik erhalten Sie beim Kreis Kleve.

    Baulast und Baulastenauskunft

    Für diese Dienstleistung ist der Kreis Kleve als Bauaufsichtsbehörde zuständig.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende

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