Hochwasserrisiko Management
Leistungsbeschreibung
Das Land Nordrhein-Westfalen ist seit vielen Jahren bestrebt, Menschen, Umwelt, Wirtschafts- und Kulturgüter vor den Gefahren durch Hochwasser zu schützen. Hierzu sind Informationen über Risiken aber auch über bauliche Maßnahmen sachdienlich.
Hierzu werden unter anderem entsprechende Hochwasserrisikomanagementplane erstellt. Ziel ist es, über bestehende Gefahren zu informieren und entsprechende Maßnahmen aufzuführen, um hochwasserbedingte Risiken zu verringern und den Schaden gering zu halten.
Grundlage dafür ist die EG-Richtlinie über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken (EG-HWRM-RL), die am 26. November 2007 in Kraft getreten ist. Die Zielsetzung der Richtlinie wurde von der Bundesregierung in die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) übernommen (in Kraft seit 1. März 2010).
Das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW (MKULNV) hat die ersten Schritte in Abstimmung mit den Bezirksregierungen und den kommunalen Spitzenverbänden und Anderen in die Wege geleitet.
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