Die Stadt Straelen weist erstmals zwei Straßenbereiche als Fahrradstraßen aus und stärkt damit wichtige Verbindungen für den Alltags- und Freizeitradverkehr. Betroffen sind der Grenzweg ab der Kreuzung Veenweg bis zur niederländischen Grenze sowie die Heronger Straße zwischen der Kreuzung Zand und dem Quellenweg.
Laut verkehrsrechtlicher Regelung gilt Fahrradstraßen eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Radfahrerinnen und Radfahrer dürfen immer nebeneinander fahren. Kraftfahrzeuge dürfen den Radverkehr weder behindern noch gefährden. Ist ein Überholen nicht möglich, müssen sie hinter den Radfahrenden fahren. Beim Überholen ist ein seitlicher Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Die neuen Regelungen sollen zu einem sicheren sowie rücksichtsvollen Miteinander aller Verkehrsteilnehmenden beitragen und werden für die Anfangszeit vor Ort mit Infobannern nochmals aufgezeigt.
Der Grenzweg wird ab der Kreuzung mit dem Veenweg bis zur niederländischen Grenze hinter dem Bauerncafé Jacobs auf einer Länge von rund einem Kilometer als Fahrradstraße ausgewiesen. Der Wirtschaftsweg ist Bestandteil des regionalen Radwegenetzes und wird bereits heute von zahlreichen Radfahrerinnen und Radfahrern genutzt. Zudem verbindet er die niederländische Gemeinde Velden mit Straelen und hat damit eine wichtige grenzüberschreitende Bedeutung für den Alltags- und Freizeitradverkehr.
Ursprünglich war vorgesehen, den gesamten Grenzweg als Fahrradstraße auszuweisen. Aufgrund des dort verkehrenden Busverkehrs der Stadtlinie ist dies jedoch nicht möglich.
Die Heronger Straße wird ab der Kreuzung Zand bis zum Quellenweg – und damit auf der gesamten Strecke – zur Fahrradstraße. Sie ist eine wichtige Fahrradroute in Richtung Broekhuysen.
Mit den beiden ersten Fahrradstraßen setzt die Stadt Straelen einen weiteren Baustein zur Stärkung des Radverkehrs um. Gleichzeitig bittet die Stadt alle Verkehrsteilnehmenden, die neuen Regelungen zu beachten und gegenseitig Rücksicht zu nehmen.
