Bundestagswahl am 23.02.2025
Wahlberechtigung
Wahlberechtigt in Straelen ist, wer am Wahltag
- Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl seinen Hauptwohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Straelen hat und
- nicht nach § 13 BWahlG vom Wahlrecht ausgeschlossen istWahlgebiet
Die Bundesrepublik Deutschland ist derzeit in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Die Stadt Straelen ist der Bundeswahlkreis 111.
Wählerverzeichnis
Das Wählerverzeichnis wird am 42. Tag vor der Wahl (12.01.2025) aufgebaut.
Alle Personen, die an diesem Tag mit Hauptwohnsitz in Straelen gemeldet sind und die Wahlrechtsvoraussetzungen erfüllen, werden automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Bis zum 21. Tag vor der Wahl (02.02.2025) wird allen bis dahin ins Wählerverzeichnis eingetragenen Personen eine Wahlbenachrichtigung zugesandt.
Hinweis:
Durch den Aufbau des Wählerverzeichnisses am 12.01.2025 kann ein Wohnungswechsel nach diesem Stichtag und vor dem Wahltag Auswirkungen auf die Wahlberechtigung und die damit verbundene Eintragung im Wählerverzeichnis der Stadt Straelen haben.Informationen für Deutsche im Ausland
Informationen für Deutsche im Ausland sowie den Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis und den Wahlscheinantrag finden Sie hier.
Informationen des Blinden- und Sehbehindertenvereins Westfalen e.V.
Blinden- und Sehbehindertenverband Tel. 01805 666 456 oder
Blinden- und Sehbehindertenverband Nordrhein 02159 96550Briefwahl
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht auch durch Briefwahl ausüben. Die Antragstellung kann schriftlich, elektronisch oder mündlich erfolgen. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Bis zum 02.02.2025 erhalten alle Personen, die im Wählerverzeichnis der Stadt Straelen eingetragen sind, eine Wahlbenachrichtigung.
Die Briefwahlunterlagen können wie folgt beantragt werden:
Elektronisch
- Per QR-Code, der sich oben rechts auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung befindet
- Per Link auf der Internetseite der Stadt Straelen
- Per E-Mail an "wahlen@straelen.de" unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Eine elektronische Beantragung der Briefwahlunterlagen vereinfacht Ihnen und uns die Bearbeitung Ihres Antrages und Sie sparen das Porto oder den Weg zum Rathaus.
Schriftlich
- Mit Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung
- Per Post oder Fax (02834/702-101) ohne Vordruck unter Angabe von: Familienname, Vornamen, Geburtsdatum, Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort)
Denken Sie bei einer postalischen Antragstellung bitte daran, die Wahlbenachrichtigung in einem ausreichend frankierten Umschlag zu schicken. Postalische Anträge sind zu richten an: Stadt Straelen, Wahlamt, Postfach 1353, 47630 Straelen.
Mündlich
Ein Briefwahlantrag kann auch persönlich im Bürgerservice des Rathauses, Rathausstraße 1, 47638 Straelen, zu den bekannten Öffnungszeiten gestellt werden. So besteht die Gelegenheit, die Briefwahl an Ort und Stelle im Rathaus auszuüben. Bitte beachten Sie, dass es hierbei zu Wartezeiten kommen kann. Wir bitten um Ihr Verständnis.Wer für einen anderen einen Wahlschein beantragt oder abholt, muss eine schriftliche Vollmacht des Wahlberechtigten vorlegen. Einen Vordruck finden Sie hierzu auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Briefwahlunterlagen können bis zum Freitag vor dem Wahltag, 21.02.2025, 15.00 Uhr und in besonderen Fällen (z. B. plötzliche schwere Erkrankung) auch noch am Wahltag, 23.02.2025, bis 15.00 Uhr beantragt werden. Falls Sie Briefwahlunterlagen beantragt haben, Ihnen diese aber nicht zugehen oder Sie diese verloren haben, haben Sie noch die Möglichkeit, bis spätestens 22.02.2025, 12.00 Uhr einen neuen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen zu beantragen. Wenden Sie sich in diesen Fällen umgehend an das Wahlamt.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen kann frühestens nach der endgültigen Zulassung der Kreiswahlvorschläge und der Landeslisten und dem Druck der Stimmzettel erfolgen. Dies ist voraussichtlich der 10.02.2025.
Rücksendung der Wahlbriefe
Wichtig ist, dass die Wahlbriefumschläge spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18.00 Uhr im Rathaus der Stadt Straelen wieder vorliegen. Bitte beachten Sie daher die Postlaufzeit. Ein Wahlbrief braucht bei Versand mit der Deutschen Post im Bundesgebiet nicht frankiert zu werden. Anders ist es, wenn er im Ausland aufgegeben wird.
Öffnungszeiten Briefwahlbüro
Das Briefwahlbüro ist zu folgenden Zeiten geöffnet:
- montags von 08.30 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- dienstags von 08.30 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
- mittwochs von 07.00 Uhr bis 12.30 Uhr
- donnerstags von 08.30 Uhr bis 12.30 und 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
- freitags von 08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
Sonderöffnungszeiten
- Freitag, 21.02.2025 von 08.30 Uhr bis 15.00 Uhr
- Samstag, 22.02.2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
- Sonntag, 23.02.2025 von 08.00 Uhr bis 15.00 Uhr