Der „Pakt für den Sport“ zwischen dem Stadtsportverband Straelen und der Stadt Straelen wurde um weitere fünf Jahre, bis zum 31. Dezember 2029, verlängert. Dies hatte der Rat der Stadt Straelen in der Sitzung am 4. Juli beschlossen. Es wurden die überarbeiteten Sportleitlinien und Sportförderrichtlinien verabschiedet. Zur Unterschrift des Vertrages trafen sich jetzt Werner Terheggen, Vorsitzender des Stadtsportverbandes, Achim Arts, stellvertretender Vorsitzender des Stadtsportverbandes mit Bürgermeister Bernd Kuse und Fachbereichsleiter Christian Hinkelmann im Rathaus.
Der „Pakt für den Sport in Straelen“ konkretisiert die gemeinsame Zielperspektive von Stadtsportverband und Stadt. Er setzt Handlungsschwerpunkte, die über den Kooperationsvertrag zwischen der Stadt Straelen und dem Stadtsportverband Straelen e.V. (SSV) finanziert werden. Der Pakt wurde in einigen Punkten überarbeitet. Denn stetige Veränderungen im Sport- und Freizeitverhalten führen zu veränderten Bedarfen für den Sport. Auch die neue Richtlinie zur Förderung des Sports, welche zum 1. Januar 2025 in Kraft tritt, wurde in den Pakt übernommen.
Der Pakt wurde erstmalig 2014 aufgelegt. Seitdem haben SSV sowie Rat und Verwaltung der Stadt u. a. viele Projekte zur Modernisierung der Sportanlagen auf den Weg gebracht. Ganz im Einklang mit dem Stadtleitbild, das darauf abzielt, den Menschen eine lebenswerte Zukunft zu ermöglichen, starke Orte zu schaffen und das Gemeinwohl zu fördern. „Der Pakt des Sports steht für eine starke Partnerschaft zwischen Stadt und Stadtsportverband und ist ein Bekenntnis zur Förderung von Gesundheit, sozialem Zusammenhalt und Vereinsleben“, so Bürgermeister Bernd Kuse. „Wir stellen sicher, dass unsere Sportvereine und -einrichtungen und damit die vielen Ehrenamtlichen unterstützt und gefördert werden.“
Der "Pakt für den Sport" regelt die kommunale Sportförderung sowie die Zusammenarbeit zwischen der Stadt Straelen und dem Stadtsportverband Straelen. Mit dem „Pakt für den Sport“ in Straelen soll der in der Landesverfassung festgelegte Auftrag zur Pflege und Förderung des Sports auf kommunaler Ebene verbindlich umgesetzt werden. Ziel ist es, die Planungssicherheit für die künftige kommunale Sportförderung zu verbessern.
Die Sportförderrichtlinien haben sich in den letzten Jahren bewährt und die Zuschüsse sind für die ehrenamtlich tätigen Vereinsvorstände und -mitglieder eine wichtige Unterstützung und Förderung, um die dem Gemeinwohl dienenden vielfältigen anfallenden Aufgaben bewältigen zu können. Sie wurden jetzt hinsichtlich der Zuschüsse zu den Unterhaltungs- und Reinigungskosten für Sportgebäude entsprechend der Änderungsfassung an den aktuellen Mindestlohn angepasst. Weiter sollen nach Absprache mit dem Stadtsportverband die Zuschüsse für die Pflege der Nebenanlagen moderat um fünf Prozent erhöht werden.