Nach zweijähriger Pause lässt es die Corona-Schutzverordnung in diesem Jahr wieder zu, dass Osterfeuer stattfinden. Die Stadt Straelen weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es sich bei Osterfeuern um Brauchtumsfeuer handelt. Osterfeuer oder andere Brauchtumsfeuer zeichnen sich bekanntlich durch ihren vornehmlich geselligen Charakter aus und sind keine Feuer, die dazu dienen sollten, pflanzliche Abfälle durch Verbrennen zu beseitigen.
Brauchtumsfeuer dienen der Brauchtumspflege und sind dadurch gekennzeichnet, dass eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Glaubensgemeinschaft, Organisation, ein Verein oder eine Nachbarschaft das Feuer unter dem Gesichtspunkt der Brauchtumspflege ausrichtet und es im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung für jedermann zugänglich ist.
Wichtig ist, dass Brauchtumsfeuer über die Homepage der Stadt Straelen www.straelen.de mit dem entsprechenden Formular unter der Dienstleistung "Brauchtumsfeuer" mindestens 14 Tage vor ihrer Durchführung bei der Stadt Straelen anzuzeigen sind. Das Formular kann auch beim Ordnungsamt unter 02834 702-133 oder ordnungsamt@straelen.de angefordert werden.