eID-Karte
Leistungsbeschreibung
Zum 1. Januar 2021 wurde die eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion für Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums eingeführt. Mit der neuen Chipkarte können sich Unionsbürgerinnen und -bürger sicher, einfach und auf hohem Vertrauensniveau online ausweisen.
Bürgerinnen und Bürger des o.g. Personenkreises können die eID-Karte durch persönliche Vorsprache beantragen, wenn sie mindestens 16 Jahre alt sind.
Die eID-Karte wird mit einer Gültigkeitsdauer von zehn Jahren und gegen eine Gebühr von 37,00€ ausgegeben. Die Gültigkeitsdauer kann nicht verlängert werden. Sie können vor Ablauf der Gültigkeitsdauer eine neue eID-Karte beantragen. Hierzu ist der Nachweis eines begründeten Interesses erforderlich.
Die eID-Karte dient nicht als Ausweis- oder Reisedokument und verfügt somit nicht über biometrische Merkmale.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Zur Beantragung Ihrer eID-Karte benötigen Sie das von Ihrem Heimatstaat ausgestellte und gültige Identitätsdokument, z. B. einen Pass oder eine nationale Identitätskarte (Personalausweis).
In dem Chip der eID-Karte wird auch Ihre Anschrift gespeichert. Wenn Sie in Deutschland leben und angemeldet sind, kennt die zuständige eID-Behörde Ihre Anschrift. Sind Sie erst nach Deutschland gezogen, müssen Sie sich bei einer deutschen Meldebehörde anmelden.
Sofern Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben, ist ein anderer Nachweis Ihres Wohnsitzes erforderlich. Welche Nachweise erbracht werden müssen, können Sie bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) erfragen.
Welche Gebühren fallen an?
37,00 Euro