Schwerbehindertenangelegenheiten - Erst- bzw. Änderungsantrag
Leistungsbeschreibung
inen Schwerbehindertenausweis erhalten nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) 50 oder mehr beträgt. Außerdem muss die Person in der Bundesrepublik wohnen oder beschäftigt sein. Für die Feststellung einer Behinderung sind in Nordrhein-Westfalen die Kreise und kreisfreien Städten zuständig.
Verlängerung
Ihr Schwerbehindertenausweis kann, sofern noch ein Verlängerungsfeld frei ist, im Bürgerservice verlängert werden.
Ist der Ausweis das letzte Mal für 5 Jahre verlängert worden, wird er wieder um 5 Jahre verlängert. War die letzte Verlängerung unter 5 Jahre, darf der Ausweis nur für 1 Jahr verlängert werden.
Sofern kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, kann ebenfalls eine Verlängerung im Bürgerservice der Stadt Straelen erfolgen. In diesem Fall muss der Schwerbehindertenausweis mit einem neuen Lichtbild zwecks Neuausstellung zur Kreisverwaltung Kleve gesandt werden.