Melderegisterauskunft (erweitert)

  • Leistungsbeschreibung

    Laut Bundesmeldegesetz erhalten Personen, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft machen können eine erweiterte Melderegisterauskunft. Dazu darf zu den in § 44 Abs. 1 Bundesmeldegesetz genannten Daten einzelner bestimmter Personen eine erweiterte Melderegisterauskunft erteilt werden über

    1. frühere Namen,
    2. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
    3. Familienstand, beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht,
    4. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
    5. frühere Anschriften,
    6. Einzugsdatum und Auszugsdatum,
    7. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters,
    8. Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners sowie
    9. Sterbedatum und Sterbeort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat.

    Damit eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person gewährleistet ist, sollten möglichst alle bekannten Daten der gesuchten Person dem Bürgerservice mitgeteilt werden. Hierzu gehören der Familienname, der frühere Name, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die Anschrift. Sofern eine eindeutige Identifizierung nicht möglich ist, hat der Anfragende die zur Identifizierung notwendigen Daten nachzuliefern.

    Die Meldebehörde hat die betroffene Person über die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft unter Angabe des Datenempfängers unverzüglich zu unterrichten. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Datenempfänger ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht hat, insbesondere zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen.

    Melderegisterauskünfte können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden.

  • Welche Gebühren fallen an?

    Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Bitte fügen Sie daher Ihrer Anfrage einen Zahlungsnachweis oder Scheck bei. Das Bankeinzugsverfahren ist seitens der Stadt Straelen nicht möglich. Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.

    Die Gebühr für die Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft beträgt 15,00 EUR je Betroffener und ist im Voraus zahlbar an folgende Bankverbindung der Stadt Straelen:

    Sparkasse der Stadt Straelen
    IBAN: DE80 3245 0000 0000 1128 88
    SWIFT-BIC: WELADED1KLE

    Bei der Überweisung ist stets das Kassenzeichen „Melderegisterauskunft - Name der gesuchten Person“ anzugeben.

  • Anträge / Formulare

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