Melderegisterauskunft (einfach)
Leistungsbeschreibung
Wenn eine Person zu einer anderen Person oder wenn eine andere als die in § 34 Abs. 1 Satz 1 oder § 35 Bundesmeldegesetz bezeichnete Stelle Auskunft verlangt, darf die Meldebehörde nur Auskunft über folgende Daten einzelner bestimmter Personen erteilen:
- Familienname,
- Vornamen,
- Doktorgrad und
- derzeitige Anschriften sowie,
- sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.
Damit eine eindeutige Identifizierung der gesuchten Person gewährleistet ist, sollten möglichst alle bekannten Daten der gesuchten Person dem Bürgerservice mitgeteilt werden.
Hierzu gehören der Familienname, der frühere Name, die Vornamen, das Geburtsdatum, das Geschlecht oder die Anschrift. Sofern eine eindeutige Identifizierung nicht möglich ist, hat der Anfragende die zur Identifizierung notwendigen Daten nachzuliefern.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte über das Online-Auskunftsportal „ZEMA“ zu beantragen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite von www.zemaonline.de
Welche Gebühren fallen an?
Die Gebühr für die Erteilung einer einfachen Melderegisterauskunft beträgt 11,00 EUR je Betroffener und ist im Voraus zahlbar an folgende Bankverbindung der Stadt Straelen:
Sparkasse Rhein-Maas
IBAN: DE80 3245 0000 0000 1128 88
SWIFT-BIC: WELADED1KLEBei der Überweisung ist stets das Kassenzeichen „Melderegisterauskunft - Name der gesuchten Person“ anzugeben.
Was sollte ich noch wissen?
Wichtig
Melderegisterauskünfte können nur auf schriftliche Anfrage erteilt werden. Hierbei muss zwingend erklärt werden, ob die Auskunftsanfrage aus gewerblichen Gründen erfolgt (wenn ja: Benennung des bzw. der gewerblichen Gründe) und ob die Daten für Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden sollen. Bei einem Fehlen der Erklärungen muss die Anfrage abgelehnt werden. Mündliche (telefonische) Auskünfte sind nicht möglich.
Die Erteilung einer Melderegisterauskunft kann nur gegen Vorkasse erfolgen. Bitte fügen Sie daher Ihrer Anfrage einen Zahlungsnachweis oder Scheck bei. Das Bankeinzugsverfahren ist seitens der Stadt Straelen nicht möglich. Briefmarken werden als Zahlungsmittel nicht anerkannt.
Der Weitergabe der Meldedaten kann widersprochen werden. Hierfür kann das Formular Widerspruch nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) verwendet werden.
Anträge / Formulare
- Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft(Schriftformerfordernis: Schriftform erforderlich)