Fundangelegenheiten

  • Leistungsbeschreibung

    Haben Sie etwas verloren? Dann sind Sie hier richtig! Schauen Sie direkt im „Fundbuch online", ob Ihre verloren gegangen Sachen gefunden und im Bürgerservice abgegeben wurden.

    Sollten Sie eine verlorene Sache finden und sie an sich nehmen, müssen Sie dies dem Fundbüro melden, damit die Fundsache dem Eigentümer/der Eigentümerin zurückgegeben werden kann.

    Die Fundsachen können auch zu Hause aufbewahrt werden, wenn man den Gegenstand nach Ablauf der Verwahrfrist erwerben möchte. Die Aufbewahrungsfrist beträgt 6 Monate. Wenn Sie Anspruch auf Eigentumserwerb erhoben haben, werden Sie nach Ablauf von 6 Monaten unter Fristsetzung schriftlich aufgefordert die Fundsache abzuholen. Haben Sie von diesem Recht keinen Gebrauch gemacht, geht das Recht an der Fundsache auf die Stadt Straelen über.

    Fundtiere verweilen bis zu ihrer Abholung beim Tierschutzverein Geldern und Umgebung e.V. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Tierschutzvereins Geldern.

  • Verfahrensablauf

    Wenn Name und Anschrift des Verlierers/der Verliererin bekannt werden, werden Sie umgehen benachrichtigt (zum Beispiel bei Verlust des Personalausweises, Führerschein oder ähnliches). 

    Online-Versteigerung

    Die Stadt Straelen versteigert die Fundsachen, bei denen die gesetzliche Aufbewahrungsfrist abgelaufen ist, online. Auf dieser Website und aus der Presse können Sie entnehmen, wann Auktionen geplant sind. Zu finden sind die Artikel dann auf www.sonderauktionen.net.

  • Was sollte ich noch wissen?

    Für verloren gegangene Schlüssel existiert im Fundbüro eine Schlüsselkiste. Hier können Sie nachschauen, ob der Schlüssel, den Sie suchen, dabei ist.

    Das Fundbüro stellt bei Verlust eines Fahrrades auch Bescheinigungen für die Versicherung aus. Hilfreich ist hierbei die Vorlage des Fahrradpasses, ein Foto oder die Rechnung. Die Gebühr für eine Verlustbescheinigung beträgt 5,50 Euro.


An wen muss ich mich wenden?

Einheitliche Rufnummer zur Sperrung verlorener EC- und Kreditkarten

In Deutschland steht seit Juli 2005 eine einheitliche Rufnummer zum Sperren von Kreditkarten oder ec Karten, Handys oder Mitarbeiterausweisen zur Verfügung, sofern sich die Herausgeber der Medien dem Sperrnotruf angeschlossen haben.

Rufnummer des Sperrnotrufes: 116 116 

Zuständige Abteilungen

Hilfe zur Barrierefreiheit

  • Allgemein

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