Führerschein - Umtausch in EU-Führerschein

  • Leistungsbeschreibung

    Eine neue Regelung zum vorgezogenen Führerscheinumtausch soll sicherstellen, dass entsprechend den Vorgaben der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden. Die Staffelung entnehmen Sie bitte den Hinweisen des Kreises Kleve (siehe „Weitere Informationen“) 

    Die Gültigkeit der ab dem 19. Januar 2013 ausgestellten Führerscheine beträgt 15 Jahre.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    • Personalausweis oder Reisepass
    • Aktueller Führerschein
    • Umtauschantrag und Unterschriftsleiste (erhältlich beim Bürgerservice oder dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve)
    • 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
    • Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Führerscheinantrag und die Unterschriftsleiste ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (bitte Hinweise auf der Unterschriftsleiste beachten).
    • Von Inhabern der Klasse 2, die das 50. Lebensjahr vollenden bzw. vollendet haben und die Fahrerlaubnis der Klasse C weiterhin benötigen, sind eine ärztliche Bescheinigung und ein augenärztliches Gutachten vorzulegen. Gleiches gilt für Inhaber der Klasse 3, sofern die beschränkte Klasse CE benötigt wird.

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  • Allgemein

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