Führerschein - Neuerteilung einer Fahrerlaubnis nach Entziehung
Leistungsbeschreibung
Die Fahrerlaubnis erlischt mit der gerichtlichen oder behördlichen Entziehung. Sie wird mit Ablauf der Sperrfrist nicht automatisch wieder wirksam. Sie müssen also die Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerscheinantrag und Unterschriftsleiste (erhältlich beim Bürgerservice, dem Straßenverkehrsamt des Kreises Kleve oder der Fahrschule)
- 1 aktuelles biometrisches Lichtbild
- Aktueller Sehtest (2 Jahre gültig)
- Polizeiliches Führungszeugnis (muss im Bürgerservice beantragt werden)
- Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Führerscheinantrag und die Unterschriftsleiste ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen (bitte Hinweise auf der Unterschriftsleiste beachten)