Führerschein - EU-Fahrerkarte
Leistungsbeschreibung
Seit dem 05.08.2005 soll jedes neue Nutzfahrzeug ab 3,5 t Gesamtgewicht und jeder neue Omnibus mit mehr als acht Fahrgastplätzen mit einem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.
Fahrer solcher Fahrzeuge benötigen dann zur Aufzeichnung der Lenk- und Ruhezeiten usw. eine sogenannte Fahrerkarte, die auch die Personendaten des Inhabers enthält. In Nordrhein-Westfalen wird die Fahrerkarte durch die Kreise und kreisfreien Städte ausgegeben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Führerschein
- 1 aktuelles Lichtbild
- Antrag auf Erteilung einer Fahrerkarte (erhältlich bei der Führerscheinstelle des Kreises Kleve oder im Bürgerservice)
- Sollte die Antragstellung nicht persönlich erfolgen, ist der Fahrerkartenantrag ausgefüllt und unterschrieben vorzulegen
- Sofern der Antragsteller nicht im Besitz eines EU-Kartenführerscheins ist, muss dieser ebenfalls beantragt werden. Hierzu ist ein zweites biometrisches Lichtbild erforderlich