Fischereischeine
Leistungsbeschreibung
Jahres- oder Fünfjahresfischereischein
Voraussetzungen
- Fischerprüfung
- Mindestalter 14 Jahre
Mitzubringende Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- 1 Lichtbild
- Prüfungszeugnis
Gebühren und Fischereiabgabe
- Jahresschein: 16 Euro
- Fünfjahresschein: 48 Euro
Jugendfischereischein
Der Jugendfischereischein ist bis zum Ende des jeweiligen Jahres gültig. Der/die Jugendliche mit einem Jugendfischereischein darf stets nur in Begleitung des Inhabers eines Fischereischeines fischen.
Voraussetzungen
- Alter: 10 bis 16 Jahre
Mitzubringende Unterlagen
- Kinderausweis bzw. -reisepass oder Personalausweis
- 1 Lichtbild
Gebühren und Fischereiabgabe
- 8 Euro
Was sollte ich noch wissen?
Fischerprüfungen
Ab einem Alter von 16 Jahren muss eine Prüfung abgelegt werden. Ab 13 Jahren ist die Anmeldung zu dieser bei der Kreisverwaltung Kleve möglich.
Eine Ausnahme besteht für Personen, die nicht länger als 1 Jahr für einen Aufenthalt in der BRD gemeldet sind (zum Beispiel Niederländer mit Wohnsitz in den Niederlanden). Ihnen kann auch ohne Fischerprüfung ein Jahresfischereischein erteilt werden, wenn sie auf eine andere Weise die für die Ausübung des Fischfangs notwendigen Kenntnisse (zum Beispiel VISpas Vergunning Sportvisakte) nachweisen.