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Wassergebühren
Verbrauchsabrechnung
Jährlich, Anfang Dezember, wird der Jahresverbrauch ermittelt. Dazu werden den Kunden Postkarten zugesandt, auf denen der aktuelle Zählerstand der Wasseruhr eingetragen wird. Folgende Möglichkeiten der Datenübermittlung sind gegeben:
- Rückgabe der Postkarte durch die Post, wobei die Portokosten vom Versorgungs- und Verkehrsbetrieb getragen werden.
- Der Zählerstand wird dem Versorgungs- und Verkehrsbetrieb telefonisch unter der auf der Postkarte angegebenen Telefonnummer übermittelt.
Der Verbrauch wird nur einmal jährlich abgerechnet. Vom gesamten Rechnungsbetrag werden die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangenen Abschlagszahlungen verrechnet. Die Abschlagsbeträge werden jedes Jahr nach dem vorangegangenen Verbrauch neu festgesetzt.
Bei Neukunden wird eine Vorauszahlung nach der Personenzahl errechnet, die auf dem Grundstück gemeldet sind. Grundlage der Berechnung sind 3 m³/Person/Monat. Es werden 4 Abschlagsbeträge, jeweils zum 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11., erhoben.
Wasserpreis (gültig ab 01.01.2018)
Der Wasserpreis setzt sich zusammen aus:
- einer Grundgebühr für die Bereitstellung der Anlagen und
- einem Verbrauchspreis für die Menge des bezogenen Wassers.
Die jährliche Grundgebühr beträgt je Anschluss bei einem Wasserzähler mit einer Verbrauchsleistung
bis 5 m³ 60,00 Euro
von 7 m³ bis 20 m³ 84,00 Euro
über 20 m³ bis 50 m³ 109,20 Euro
über 50 m³ 276,00 Euro
Die Verbrauchsgebühr beträgt
von 1 m³ bis 2.000 m³/Jahr 1,35 Euro
von 2.001 m³ bis 4.000 m³/Jahr 1,25 Euro
von 4.001 m³ bis 20.000 m³/Jahr 1,17 Euro
über 20.000 m³/Jahr 1,12 Euro
Berechnungseinheit für den Verbrauchspreis ist der m³ abgenommenes Wasser. Zu diesen Preisen wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7 Prozent hinzugerechnet.